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Herausgeber: Clemens Kochinke
Attorney at Law u. Rechtsanwalt, USA

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Mord im Internet angedroht
28. Jan 2012
Meinungsfreiheit oder strafbare Drohung?

CK - Washington.   Einen Polizisten hatte der Angeklagte auf dem Kieker. Ihm kündigte er auf der Webhandels- und -dienstleistungsplattorm Craiglist den Tod an. Das Bundesgericht verwirft seinen Antrag auf Nichtzulassung der Anklage. Der erste Zusatz zur amerikanischen Bundesverfassung schützte zwar die freie Meinung. Doch eine ernsthafte Morddrohung fällt aus dem Schutzrahmen des First Amendment: Congress shall make no law … abridging the freedom of speech.

Das Gericht im westlichen Pennsylvanien an der Ostküste der USA liefert eine ausführliche Begründung im Fall United States v. Adrian Peter Stock am 23. Januar 2012. Die Anklage beruht auf 18 USC §875(c):
Whoever transmits in interstate or foreign commerce any communication containing any threat to kidnap any person or any threat to injure the person of another, shall be fined under this title or imprisoned not more than five years, or both.
Interstate Commerce steht für den Handel, hier das Kommunikationswesen, über die Grenzen der US-Einzelstaaten hinaus. Craiglist sitzt am anderen Ende der USA, in Kalifornien. Die übermittelte Nachricht ist nach Auffassung des Angeklagten, im Gegensatz zur Wertung der Anklage, aus objektiver Warte nur unüberlegtes Wunschdenken, keine ernstzunehmende Drohung und keine wahre Bedrohung, true Threat. Sie lautet:
I went home loaded in my truck and spend the past 3 hours looking for this douche with the expressed intent of crushing him in that little piece of shit under cover gray impala hooking up my towchains and dragging his stupid ass down to creek hills and just drowning him in the falls. but alas I can't fine that bastard anywhere … I really wish he would die, just like the rest of these stupid fucking asshole cops. so J.K.P if you read this I hope you burn in hell. I only wish I could have been the one to send you there.
Die Begründung des Gerichts ist sorgfältig und lesenswert, doch nicht unbedingt haltbar vgl. Goldman, Federal Prosecution Over "Threats" on Craigslist - US v. Stock. So wurde kürzlich die Anklage wegen strafbarer Belästigung und Stalking auf Twitter unter rechtlicher Würdigung von Blog- und Social Media-Techniken als meinungs­freiheits­verletzend abgewiesen. Die Rechtsprechung ist im Fluss.
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FACTA: Vertretbarer Gesetzesbruch
27. Jan 2012
FSp - Washington.   Zur Bekämpfung von Daten-Klau und Phishing verpflichtet der Fair and Accurate Credit Transactions Act 2003, FACTA, Händler und Verkäufer, bei Kreditkartenzahlungen auf dem Beleg gewisse persönliche Kreditkartendaten wie Kartennummer und Ablaufdatum nicht preiszugeben - zivilrechtlicher Schadensersatz bei absichtlicher Missachtung inklusive.

In einem Land, in dem die Kreditkarte das Bargeld fast vollständig verdrängt hat: ein gefundenes Fressen zur unverzüglichen Refinanzierung.

Am 24. Januar 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks im Fall Randy Long v. Tommy Hilfiger USA, Inc. die Frage der Anspruchsverwirklichung durch bloßes Unterdrücken der Jahreszahl des Ablaufdatums und der Anforderungen an das Verschulden.

Die teilweise Offenlegung verletzt FACTA. Dass andere Verkäufer genau den anderen Teil des Datums veröffentlichen, sei eine nicht hinnehmbare Gefahr zu einfacher Rekonstruierbarkeit. Da die Auslegung des FACTA durch die Beklagte allerdings nicht ganz abwegig sei, die von ihr gefundene Auslegung zumindest möglich erschien und sogar die erste Instanz ihrer Argumentation folgte, verneinte das Gericht den Schadensersatz mit einer lesenswerten, leicht verständlich verfassten Begründung.
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Deal for One: Spagat
26. Jan 2012
Einseitige Klauseln illusorisch und nichtig

CK - Washington.   Die Schiedsklausel im Arbeits­vertrag soll das Personal zum bindenden Schieds­prozess verpflichten. Der Arbeitgeber behielt sich vor, sie jederzeit zu ändern oder abzuschaffen. Das Bundes­gericht sieht sie als nichtig, weil illusorisch, an.

Im Fall John Carey v. 24 Hour Fitness USA, Inc. pflichtet ihm das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks der USA am 25. Januar 2012 bei. Klauseln mit einseitiger Änderungs­möglichkeit sind zulässig. Doch muss die andere Vertrags­partei erstens rechtzeitig unter­richtet werden und zweitens die bis dahin geltenden Rechte und Pflichten durchsetzen können.

Mit dieser Begründung gelingt dem Gericht in New Orleans ein Spagat. Einerseits bestätigt es das vom Supreme Court in Washington, DC, betonte Primat des Schiedsrechts. Andererseits wendet es die vertrags­rechtlichen Grundsätze für illusorische Regeln an.
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Darf's auch etwas mehr sein?
25. Jan 2012
Das Copyright Office erwartet Gebührenideen

CK - Washington.   Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit darf kein Ministerium eine Verordnung oder Richtlinie erlassen. Auf die Spitze treibt es das Urheberrechtsamt in Washington, DC, mit der Verkündung im Bundesanzeiger Notice of Inquiry; Fees am 24. Januar 2012.

Das Amt erkundigt sich bei der Öffentlichkeit nicht nur, welche Gebühren wie verändert werden sollen, sondern auch, für welche sonstigen Leistungen die verehrte Kundschaft aus Urhebern und sonstigem Volk zu zahlen bereit wäre.

Schnellere Eintragungen von Urheberrechten gibt es bereits. Interessiert sich jemand für die superschnelle Bearbeitung von Anträgen und Auskunftsbegehren. Wenn ja, was darf's denn kosten?
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GPS am KFZ ohne Durchsuchungsbefehl
24. Jan 2012
Neue Beobachtungstechniken ungeklärt

CK - Washington.   Ermittler bringen ein GPS-Gerät unter dem KFZ des Verdächtigten an: In einem Monat entstehen 2000 Seiten Ortungsdaten. Ein Durchsuchungsbefehl war vor der Installation abgelaufen. Die Daten dürfen deshalb im Strafprozess nicht verwertet werden.

Am 23. Januar 2012 prüfte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington diese Frage im Fall United States v. Jones. Er verweist auf die Grundsätze des Vierten Verfassungszusatzes:
The Fourth Amendment provides in relevant part that "[t]he right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated." It is beyond dispute that a vehicle is an "effect" as that term is used in the Amendment. United States v. Chadwick, 433 U. S. 1, 12 (1977).
Der Supreme Court wertete die Installation als Durchsuchung. Dafür muss ein Gericht einen gültigen Durchsuchungsbefehl erlassen haben. Ohne Search Warrant darf kein Gericht die Daten verwerten. Strittig ist zwischen Mehrheits- und Mindermeinungen, welche Rollen der Eingriff in die Privatsphäre, Invasion of Privacy, oder die Schutzerwartung des Bürgers, reasonable Expectation of Privacy, spielen. Doch alle Richter stimmen dem Ergebnis zu.
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Webseiten in die USA exportieren
23. Jan 2012
Was nicht auf amerikanische Seiten gehört

CK - Washington.   Deutsche Sitten für deutsche Webseiten amerikanisiert in den USA anwenden - Vorsicht! Was im deutschen Recht unsinnig oder erforderlich ist, wirkt in Amerika oft schlecht. Beispiele:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Unsitte: Diese Aussage ist inhaltlich in den USA selbstverständlich und überflüssig. Beruht sie nicht auch in Deutschland auf einem Missverständnis? Vor dem Übersetzen nachprüfen!
Ansonsten haftungsvermeidend dokumentieren, dass die sorgfältige inhaltliche Kontrolle tatsächlich stattgefunden hat und welches Ergebnis sie herbeiführte.
Ein weiteres Beispiel ist das Impressum. Niemand versteht es in den USA. Da hilft auch nicht der falsche Begriff Imprint. Den Ausdruck kennt zwar das Verlagswesen, doch steht er nicht für die verfassungswidrige Anbieterkennzeichnung, die der US-Gesetzgeber nicht einführen dürfte.
Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.
Unsitte: Marken- und Warenzeichen? Warum das Hendiadyoin? Trägt der Webmaster juristische Federn? Inhaltlich ist der Hinweis genauso selbstverständlich wie das erste Beispiel. Warum den Leser damit belasten? Der Hinweis ist allerdings auch in den USA nicht ungewöhnlich.
Außerdem ist unklar - und damit ein Haftungsrisiko -, wie die fremden Grafiken urheberrechtlich behandelt sind, und ob das Wort ausschließlich nachprüfbar zutrifft.
Ebenfalls sollte man US-Leser nicht mit einer Widerrufsbelehrung verwirren oder unnötig Datenschutz zusichern, wenn man nicht gerade als Finanz- und Gesundheitskonzern auftritt.
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Verfassungsvereinbares Monopol: Bern gilt
22. Jan 2012
Urteil: Alte Werke erneut geschützt

CK - Washington.   Das Berner Übereinkommen in der vom Kongress verabschiedeten Fassung gilt verfassungsvereinbar auch in seiner Erstreckung von Urheberrechtschutz für in den USA bereits Gemeingut gewordene Werke, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, am 18. Januar 2012 im Fall Golan v. Holder.

Den Fall von Werken ins Public Domain darf der Kongress nach der Bundesverfassung wie in §514 Uruguay Trade Agreements Act erfolgt revidieren. Das neue Monopol verstößt weder gegen die Urheberrechtsklausel noch den Meinungsfreiheitszusatz der Constitution. Dies folge nach Auffassung des Gerichts leicht aus seit Beginn der Republik geltenden Präzedenzfällen und aus der Geschichte des amerikanischen Urheberrechts.

Konkret betrifft der Prozess die Verwertung ausländischer Notenblätter, die mit dem Gesetz erneut oder erstmals dem Schutz des Copyright Act unterstellt wurden. Der Supreme Court spricht die Gefahr an, dass der Kongress den Urheberrechtsschutz unbegrenzt verlängern könnte, und hofft, dass er dieser verfassungswidrigen Versuchung nicht erliegt.
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Urteile im Recht der USA in Stichworten
21. Jan 2012
CK - Washington.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Verbraucherschiedsverfahren, unverfügbarer Schiedsrichter, Raheel Khan v. Dell Inc., 3rd Cir 21 Jan 2012 PDF

Supreme Court USA, Perry v. Perez, 20 Jan 2012 Wahlrecht in Texas, PDF

Schriftformerfordernis Schiedsgericht zu kurz erklärt, Westminster Securities v. Petrocom Energy, 2nd Cir 19 Jan 2012 PDF

Suspendierte Vollstreckung von Schiedsspruch gegen Staat nach Übereinkommen, DRC v. Honduras, DCDC 17 Jan 2012 PDF

Schriftformerfordernis, Vertragsdritteingriff, Valley Lane Ind. v. Victoria's Secret, 2nd Cir 19 Jan 2012, PDF

Handelshemmnis Weintransportverbot verfassungsvereinbar, Lebamoff Enterprises v. Mark Massa, 7th Cir 17 Jan 2012, PDF

Vollstreckungsaufschub durch Anfechtung von Urteil als Fälschung, Silver v. Glass, 10th Cir 18 Jan 2012 PDF

3 Urteile, Supreme Court USA, 18 Jan 2012: Mims v. Arrow Financial Services, LLC, Golan v. Holder, Maples v. Thomas, Web

Tribunal ohne BIT-Schiedszuständigkeit: Spruch aufgehoben, Republic of Argentina v. BG Group, DC Cir 17 Jan 2012 PDF

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Neue Klienten und Mandate: Kommission?
20. Jan 2012
Vertrags- und Prozessrecht klar dargestellt

CK - Washington.   Leicht lesbar ist das amerikanische Urteil im Fall Bush v. NNPA vom 18. Januar 2012. Verständlich ist seine vertragsrechtliche Begründung ebenfalls.

Man muss jedoch wissen, dass im US-Zivilprozess Rechtsfragen vom Richter entschieden werden und nicht an die Geschworenen gehen, wenn keine Tatsachenfragen zu würdigen sind. Ansonsten ist die Jury für die gesamte Subsumtion zuständig.

Der Prozess betrifft die Frage, ob ein Kommissionsvertrag auszulegen ist. Ist er es nicht, dann bleiben nur Rechtsfragen zu klären. Das trifft hier zu, und Richter Wilkins vom Bundesgericht der Hauptstadt Washington darf mit einem Summary Judgment entscheiden, bevor der Streit die nächste Etappe erreicht.
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Einige Gigabyte, Blatt um Blatt
19. Jan 2012
Discovery im US-Prozess

CK - Washington.   Deutsche Beklagte können sich kaum vorstellen, welche Bürden im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses auf jede Partei zukommen. Das Verfahren kennen sie nicht, und der Begriff wird in Deutschland meist anders benutzt: Pre Trial Discovery heißt es dort illustrativ, weil es um die Beweisoffenlegung vor dem Hauptverfahren des amerikanischen Zivilprozesses vor den Geschworenen geht.

In der Discovery beschafft jede Seite auf Anordnung der Gegenpartei alles, was abgefragt wird. Dann sieben die eigenen Anwälte die Unterlagen, klären Fragen mit Mandantschaft und Zeugen, numerieren die Dateien mit dem Bates Stamp, erheben und begründen Widersprüche und liefern die restlichen Unterlagen an die Gegenseite. So sollen Überraschungen im Trial vor der Jury vermieden und die Vergleichsbereitschaft gefördert werden.

Die Kosten sind enorm. Wieviel Personal kann eine Partei abstellen, das sich auf den amerikanischen Prozess konzentriert? Was kostet der IT-Dienstleister, der die Dokumente sicher speichert und für die elektronische Bearbeitung und Ablieferung verarbeitet?

Wieviele Anwälte sind nötig, um auch nur ein paar Gigabyte an Dokumenten Blatt um Blatt und Zeile für Zeile für die Document Production und die Interrogatories zu prüfen? Vier Wochen mal Anwaltszahl mal Stundensatz: Das ist einfach teuer.

Leichtfertig sollte sich niemand auf einen Prozess in den USA einlassen.
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Keine Importe aus der Karibik!
18. Jan 2012
Buy American Act und lokale Verbote

CK - Washington.   Hat ein Importeur Chancen, für öffentliche Bauprojekte ausländische Waren anzubieten? Diese Frage stellt sich in den USA oft. Sowohl das Bundesrecht mit dem Buy American Act als auch einzelstaatliche Gesetze fordern die Verwendung amerikanischer oder regionaler Produkte.

Selbst wenn die USA seit Jahrzehnten multilaterale Abkommen zur Handelsfreiheit forcieren - an diesen Gesetzen halten sie fest. Lehrbuchhaft untersucht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 17. Januar 2012 im Fall Antilles Cement Corporation v. Luis Fortuño diese Fragen. Neben dem Bundesrecht erörtert es die puertorikanischen Gesetze 109 und 132.

Puerto Rico ist kein Staat der USA, sondern wie die Hauptstadt Washington, DC, einer der über 55 amerikanischen Rechtskreise der USA mit eigener Gesetzgebung neben dem Bundesrecht.
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Pinterest: Social Media am rechtlichen Abgrund
17. Jan 2012
Fotoklau als Geschäftsmodell

CK - Washington.   Wem die Einladung zu Pinterest angetragen wird, denkt nicht zuerst an die Rechtsfolgen der Nutzung. Schöne Aufnahmen von Modellen, Waren, Gebäuden und Orten locken die noch vornehmlich weiblichen Nutzer in den USA. Texte sind unerwünscht und technisch lediglich als Anmerkungen vorgesehen. Keine eigenen Fotos einstellen, lautet der Hinweis der einladenden Pinterest-Mitglieder. Das sei langweilig und erinnere an Twitter, Tumblr oder Facebook.

Fotos haben ihren Preis, in Deutschland wie den USA. Modelle und Agenturen ebenfalls, beweist beispielsweise der Verband lizenzierter Modellagenturen mit seinen AGB und Preislisten für Deutschland und die Welt. Fotografen und Hersteller teuer fotografierter Waren lassen auch nicht mit sich spaßen, wenn ihre Werke unerlaubt auftauchen.

Selbst wenn Pinterest ein amerikanisches Angebot ist, werden deutsche Nutzer genauso schnell mit Abmahnungen rechnen müssen wie bei der rechtlich bereits geklärten eBay-Nutzung fremder Aufnahmen. Amerikanische Nutzer haben sich wohl ebenso wie die Pinterest-Gründer vor Freude über eine neue Technik und enormen Ansturm auf Einladungen wenig Gedanken über die in der amerikanischen Rechtsprechung aufgezeigten Grenzen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke gemacht.

Thumbnails sind in den USA und Deutschland erlaubt; darüber hinaus empfehlen sich eigene Aufnahmen, wenn man keine Nutzungsberechtigung einholt. Nur weil ein Bild im Internet steht, darf es noch längst nicht kopiert werden. Soweit der Digital Millennium Copyright Act greifen würde, schützt er Pinterest, nicht die Social Media-Kunden.
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Urteile im Recht der USA in Stichworten
16. Jan 2012
CK - Washington.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Schriftform: Unterzeichner an Vertrag auch bei Nichtlesen gebunden, Uhar & Co, Inc. v. Jacob, DCDC 12 Jan 2012 PDF

Kalif. Recht nicht für alle Amis, ProdHftg-Sammelklage abgewiesen, Mazza v. American Honda Mtr Co., 9th Cir 12 Jan 2012 PDF

IBM-Bonusplan ohne Vertragswirkung, Kavitz v. International Business Machines Corporation, 2nd Cir 11 Jan 2012 PDF

Supreme Court: Perry v. NH, Pacific Oprtrs Offsh. v. Valladolid, Hosanna-Tabor Ev. Luth. Ch. & School v. EEOC, 11 Jan Web

Sharia-Verbot nach Volksabstimmung einstweilig unwirksam, Awad v. Ziriax, 10th Cir 10 Jan 2012, PDF

Streitwert bei Studiengebührenklage, sachliche Zuständigkeit, Thomas v. Northeastern University, 3rd Cir 10 Jan 2012, PDF

Gerichtsbarkeitsfaktoren, Long Arm Statute, Thompson Hine LLP v. Smoking Everywhere, Inc., DCDC 6 Jan 2012, PDF

Supreme Court: Gonzales v. Thaler, Minneci v. Pollard, CompuCredit Corp. v. Greenwood, Smith v. Cain. Decisions Today: Web
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Kings Geburtstag: Alles geschlossen
16. Jan 2012
CK - Washington.   Bis der Martin Luther King-Feiertag USA-weit Anerkennung fand, dauerte es Jahrzehnte. Jetzt wird er jedoch nicht nur in Washington, sondern landesweit wahrgenommen. In der Hauptstadt wurde im Herbst auch ein Monument für King eingeweiht.

Gerichte sind geschlossen. In Kanzleien wird aus Gewohnheit gearbeitet, obwohl sie dem Personal den Feiertag nach Wahl freigeben. Dies geschieht oft im Tausch für einen anderen Feiertag, denn nur wenige Feiertage in den USA, beispielsweise der 4. Juli, gelten absolut.
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Fristen im Staats- und Bundesrecht
15. Jan 2012
Verjährung bei Schulprügel in Oregon

ML - Washington.   Lehrer prügelten den Schüler und jetzigen Kläger zwischen 1986 und 1988. Aufgrund der Regelverjährung nach dem Recht von Oregon weist das Bundesgericht seine Klage auf Schadensersatz ab.

Vor dem Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk in San Francisco am 11. Januar 2012 im Fall Bonneu v. Centennial School District verlangt der Kläger die Anwendung von 42 USC §1983, dem bundesrechtlichen Amtshaftungstatbestand, in Verbindung mit einer spezielleren Verjährungsregel, die für Kindesmisshandlung opfergünstigere Fristen vorsieht.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit wendet diese jedoch nur auf Ansprüche an, die in fünf Jahren ab Entdeckung der Kausalität zwischen Misshandlung und Rechtsgutsverletzung eingeklagt werden. Doch hatte der Kläger schon zu Schulzeiten Lehrern und Eltern die Verletzungen beschrieben.

Zudem gilt nach einem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, dass nur die Generalklauseln der Einzelstaaten und nicht ihre speziellen Regelungen in Verbindung mit 41 USC §1983 anwendbar sind. Die Anwendbarkeit spezieller Klauseln würde zu unnötigen Prozessen führen und die Wirkung von §1983 aushöhlen.
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Produkthaftung mit Sammelklage
14. Jan 2012
Kein gleiches Recht für alle!

CK - Washington.   Alle Kunden über einen Kamm scheren, und den Hersteller für alle in den USA verkauften Produkte dem Produkt­haftungsrecht Kali­forniens unterwerfen: Das darf nicht sein, entschied in San Francisco am 12. Januar 2012 im Fall Michael Mazza v. American Honda Motor Company das Bundesberu­fungsgericht des neunten Bezirks der USA.

Jeder Staat hat sein eigenes Produkthaftungs­recht. Sammelklagen sollen gleiche Situationen prozess­effizient erledigen. Vergleichbar sind Situationen jedoch nicht, wenn ganz unterschied­liches Recht auf unter­schiedliche Kunden zutrifft, die ihre Produkte unter anderen rechtlichen Rahmen­bedingungen als denen erworben haben, die der Hauptsammel­kläger angewandt wissen möchte.

Einen weiteren Grund für die Aufhebung der Sammel­klage­berechtigung gegen einen Kraftfahr­zeug­her­steller sah das Gericht im Umstand, dass die Erfah­rungen der Kunden mit dem der Prüfung unterwor­fenen Sicherheits­system weit voneinander abweichen. Ohne Gemeinsam­keiten keine Sammelklage, lautet das Fazit.
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Spucke im Burger: Schmerzensgeld?
13. Jan 2012
CK - Washington.   Beim Frikadellenmacher arbeiten Vorbestrafte. Einer spuckt fett in den Hamburger, den der Hilfs-Sheriff bestellt. Dem graust's. Der Vorbestrafte geht 90 Tage in den Bau.
Bylsma entered the drive-thru and ordered a Whopper with cheese. He recognized McDonald, but not Herb, from previous visits. After receiving his food, Byslma had an uneasy feeling and pulled into another parking lot down the street. Before consuming the hamburger, he lifted the top bun and observed a slimy, clear and white phlegm glob on the meat patty. He inserted his finger into the glob and then called for back-up.
Later DNA testing revealed that the glob on the meat patty was Herb's saliva. Herb pled guilty to felony assault and was sentenced to 90 days in jail.
Für das kalte Grauen verlangt der Kunde Schmerzensgeld. Der Richter winkt ab: Ohne Schaden am Leib keine Vergeltung seelischer Schäden, selbst wenn die Attacke dem Opfer lebenslang den Schlaf raubt!

In San Francisco gibt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA dem Kunden am 11. Januar 2012 im Fall Edward Bylsma v. Burger King Corporation ein wenig Hoffnung. Ohne einer Partei Recht zu geben, verweist es die Rechtsfrage an das staatliche Höchstgericht. Dieses soll ihm das einzelstaatliche Schmerzensgeldrecht erklären.
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Doktorant flippt aus, verliert vor Gericht
12. Jan 2012
CK - Washington.   Der Doktorant verklagte die Uni, weil sie ihn verbannte, und zog nach London, später in die Schweiz. Am Prozess beteiligte er sich per EMail mit wüsten Behaup­tungen über Professoren sowie Forderungen nach Vernehmungen im Beweis­verfahren, ohne sich jedoch denen der Uni zu stellen.

Seine Mitwirkung verweigerte er trotz eindeutiger Gerichtsbe­schlüsse. Das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia bestätigte in Pik v. University of Pennsylvania am 10. Januar 2012 die resultierende Klagab­weisung nach Abwägung der herr­schenden Fallrechts­faktoren. Sie drohen jedem bei der Verwei­gerung im Beweis­ausforschungs­verfahren, Discovery:
(1) [T]he extent of the party's personal responsibility;
(2) the prejudice to the adversary caused by the failure to meet scheduling orders and respond to discovery;
(3) a history of dilatoriness;
(4) whether the conduct of the party … was willful or in bad faith;
(5) the effectiveness of sanctions other than dismissal, which entails an analysis of alternative sanctions; and
(6) the meritoriousness of the claim or defense.

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Kündigungsschutz durch Anwartschaft
11. Jan 2012
ML - Washington.   Der Family and Medical Leave Act gewährt einem werdenden Elternteil ab der Geburt des Kindes einen Anspruch auf unbezahlten Familienurlaub. Der Arbeitnehmer muss dafür mindestens ein Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt sein und mindestens 1250 Stunden gearbeitet haben.

Die Klägerin teilte, wie vom FMLA gefordert, dem Beklagten die Schwangerschaft mit und beantragte frühzeitig den Familienurlaub. Laut Klägerin änderte sich der Umgang des Arbeitgebers mit ihr, und bald erfolgte die Kündigung. Die Klägerin klagte und verlor.

Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk in Atlanta sah am 10. Januar 2012 im Fall Pereda v. Brookdale Senior Living Communities hingegen eine Verletzung ihrer Rechte. Selbst wenn sie bei Anspruchstellung aufgrund der kurzen Anstellungszeit noch nicht zum Familienurlaub berechtigt war, hat sie eine Anwartschaft erworben.

Bei der Geburt würde sie die Bedingungen des FMLA erfüllen. Die Mitteilung darf sie nicht benachteiligen. Dies würde zu einer ungewollten Lücke im Gesetz führen und schwangere, noch nicht berechtigte Arbeitnehmerinnen benachteiligen.
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Waffe, Usus, Ehe, Knast
10. Jan 2012
CK - Washington.   In U.S. v. German räumt die Urteilsbegründung gleich mit zwei Fehlvorstellungen vom amerikanischen Recht auf:
1. Nur Trauung führt zur Ehe.
2. Kriminelle kriegen Kanonen.
Die Common Law-Ehefrau des Verurteilten hatte der Polizei von seinem Gewehr im Auto erzählt. Er sei auch wegen Waffenvergehen vorbestraft.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond bestätigte am 9. Januar 2012 seine Verurteilung wegen strafbaren Waffenbesitzes. Die verwertbare Aussage der Ehefrau ersetze den fehlenden Durchsuchungsbefehl.

Die Common Law-Ehe sprach das Gericht nicht an. Sie folgt aus der Übung der Beteiligten und ist Dritten bekannt, gilt in vielen Staaten der USA.
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In der PC-Version:
FACTA: Vertretbarer Gesetzesbruch
Deal for One: Spagat
Darf's auch etwas mehr sein?
GPS am KFZ ohne Durchsuchungsbefehl
Webseiten in die USA exportieren
Verfassungsvereinbares Monopol: Bern gilt
Urteile im Recht der USA in Stichworten
Neue Klienten und Mandate: Kommission?
Einige Gigabyte, Blatt um Blatt

NJW empfiehlt das German American Law Journal
17. Februar 2010
Die Neue Juristische Wochenschrift empfiehlt als Link der Woche das German American Law Journal und spricht auch die Mobilfassung an. Hier ist das Link zur NJW-Anregung.

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