Urteile im US-Recht in Schlagworten
Wichtige Urteile des Tages in den USA:
Eminem Master License: Urteil nach Geschworenenprozess, FBT Productions, LLC v. Aftermath Records, 9th Cir. 3 SEP 2010, http://bit.ly/cfpvNhImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Kontopfändung in Paris durch US-Gericht nach Schiedsprozess? Allied Maritime Inc. v. Descatrade SA, 2nd Cir 3 SEP 2010, http://bit.ly/brrb82
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Das Ende von Internet-Foren in den USA?
03. Sep 2010
CK - Washington. §230 des Communications Decency Act schützt Internetanbieter vor einer Haftung, wenn sie nach entsprechendem Hinweis von Dritten eingestellte Informationen entfernen. Die Gefahr einer Durchlöcherung des Schutzgesetzes wird von einem kalifornischen Gericht hervorbeschworen.
Das Gericht erließ im Fall Scott P. v. Craigslist eine Zwischenentscheidung in einem Verfahren gegen die Informationsanbieterin Craigslist und gestattete dem Kläger, den Prozess wegen einer behaupteten Haftung für das Nichtentfernen von von Dritten eingestellten Foreninhalten fortzusetzen.
Auf den Hinweis des Klägers auf rechtswidrige Inhalte hatte Craigslist diese entfernt. Der Kläger behauptet, die Anbieterin hätte auch anschließend eingestellte diffamierende Inhalte entfernen müssen. Sie hätte ihm nämlich versprochen, sich um die Sache zu kümmern.
Um Craigslist bildet sich nun eine Koalition, die mit Drittenschriftsätzen für die Aufrechterhaltung des Forenschutzes kämpft, unter der Führung der Electronic Frontier Foundation, die den Sachverhalt samt Rechtslage auf Englisch darstellt.
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Neue USA-Urteile in Schlagworten
03. Sep 2010
CK - Washington. Am 3. September 2010 beurteilten US-Gerichte den rechtstaatlichkeitsdekorierten Nazi-Kunstraub und den Kaffekochermarkenschutz:
Gutgläubiger Erwerb nach Nazi-Kunstentwendung in A, US-Forum, CH-Recht, Bakalar v. Vavra, 2nd Cir. 2 SEP 2010, http://bit .ly /cFBnGS
Kaffeekocherschutz nach US-Marken- und Vertragsrecht, Bodum USA, Inc v. La Cafetiere, 7th Cir. 2. SEP 2010, http://bit .ly /b41q02
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Referendar in Hurrikan geschickt
02. Sep 2010
CK - Washington. Hugo hieß der Hurrikan. Er verursachte riesige Schäden. Die Region am Meer war weiträumig gesperrt.
Der Anwalt hatte sein Schiff im Sperrgebiet der Outer Banks angebunden. Er konnte es retten, indem er es ins Meer jagte. Also lud er den Referendar ein, das Erlebnis zu wagen.
Später berichtete der junge Jurist vom Grauen, das der Hurrikan ihm einflößte. Mit dem Segler musste er ins Meer hinaus. Beide überlebten.
Nicht umsonst wird evakuiert. Mit einem Hurrikan ist nicht zu spaßen.
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Urteile aus USA in Schlagworten
02. Sep 2010
CK - Washington. Am 1. September 2010 ergingen diese Entscheidungen:
Verfassungswidrige Nachtklub-Diskriminierung von Männern, Hollander v. Copacabana Nightclub, 2nd Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/buDMV3
Religion an Universität, Trennung Staat & Kirche nach Bundesverfassung, Badger Catholic v. Walsh, 7th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/bgymIv
Kläger störrisch/contumacious: Klagabweisung letztes Mittel, Spira Footwear, Inc. v. Steven Lebow, 5th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/aS0Oyk
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Klagen im In- und Ausland: Nur Gewinner
02. Sep 2010
CK - Washington. Im Streit zwischen Hersteller und US-Vertriebsfirma erhoben die Parteien Klagen im In- und Ausland. Die Ergebnisse sind unterschiedlich. Die Verfahrenswege und -zeiten unterscheiden sich ebenfalls. Beide Parteien finden ihr Recht.
Das amerikanische Gericht muss die Unterschiede ausgleichen. Wann kann eine Aufrechnung des Urteils aus Korea mit dem US-Urteil erfolgen? Noch im amerikanischen Prozess, oder erst bei der Vollstreckung in den USA, die mit einer Drittschuldnerpfändung versucht wurde?
Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks beantwortet diese Fragen in Sachen Otos Tech Co., Ltd. v. OGK America, Inc. et al., Az. 09-3364, am 1. September 2010. Die Parteien waren kreativ.
Die Schlacht im Ausland, beispielsweise in Deutschland, bietet oft mehr Rechtssicherheit und Kostenvorhersehbarkeit, während im amerikanischen Prozess das Beweisausforschungsverfahren namens Discovery Beweisbeschaffungsvorteile bietet und die Staatsanwaltschaft und Nerven entlastet. Zudem folgt im Falle des Unterliegens nach der American Rule meist keine Kostenerstattung an die obsiegende Partei.
Doch kann man im US-Prozess dem eigenen Anwalt, den Protokollführern, den E-Discovery-Dokumente-Auswertern, den Zeugen und den Sachverständigen mehr bezahlt haben als man im deutschen Prozess auch als Verlierer je schulden würde. Daher ist verständlich, dass die Parteien dieses internationalen Rechtsstreits auch ausländische Gerichte ins Kalkül zogen.
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Klageabweisung aus Forum Non Conveniens-Gründen
01. Sep 2010
TCD - Washington. Die Beklagte, eine italienische Firma, sandte mit Hilfe der Klägerin 100 Kilogramm Platin von Mailand nach Pennsylvania. Noch bevor das Platin seinen endgültigen Bestimmungsort erreichte, wurde es als gestohlen gemeldet.
Die Delta Airlines erhob sodann Klage vor einem US-Gericht und begehrte die Feststellung, dass sie für diesen Verlust gem. Artikel 22 (3) der Montreal Convention nur begrenzt hafte. Das Gericht bezeichnete sich als unzuständig und wies die Klage aus Forum Non Conveniens-Gründen ab.
Der Fall weise engere Beziehungen zur italienischen Gerichtsbarkeit auf und könne deshalb besser dort entschieden werden. Beispielsweise seien wichtige Dokumente, die für den Ausgang des Rechtsstreit maßgeblich seien, nur in Italien verfügbar. Auch die Zeugen seien Einwohner Italiens, ohne jegliche Kontakte zu den Vereinigten Staaten.
Das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk hat am 30. August 2010 in Sachen Delta Airlines, Inc. v. Chimet, SPA, Az. 09-1202, das Urteil des Ausgangsgericht mit folgender Begründung bestätigt:
Das Ausgangsgericht hat hinreichend klar gestellt, dass ein alternatives Gericht existiert, welches besser über den Fall urteilen kann. Es hat darüber hinaus dem Kläger, der für eine Entscheidung im US-Gerichtsbezirk plädiert hat, genug Achtung geschenkt. Schließlich hat das Gericht ausreichend die privaten und öffentlichen Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen. Es hat mithin keine Ermessenfehler begangen und die Klage zu Recht aus Forum Non Conveniens-Gründen abgewiesen.
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Die letzten Urteile im August: USA
01. Sep 2010
CK - Washington. Am 31. August 2010 ergingen diese wichtigen Urteile:
Verheimlichte Prozessfinanzierung, Wickens v. Shell Oil Co., 7th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/aulLbH
Mindestlohnvergütungspflicht bei Bundesnexus, Resias Polycarpe v. E & S Landscaping Service, 11th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/dgaW4T
Ausgelaufenes Fliegenmechanikpatent & Falschkennzeichnungshaftung, Stauffer v. Brooks Brothers, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bD0WXQ
Patentangriff auf Adwords abgewiesen, Desenberg v. Google, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bBFxIc
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Twitterklärte Urteile im Recht der USA
31. Aug 2010
CK - Washington. Am Montag in US-Obergerichten entschieden:
Enger Bezug: Forum non conveniens-Abweisung aus US-Gericht nach Italien, Delta Airlines v Chimet, 3rd Cir. 30 AUG 2010, PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
CEO im Strafprozess: Muss Firma Verteidigerhonorar zahlen? Flood v. Clearone Communications, 10th Cir. 30 AUG 2010, PDF
Kündigung Exklusivvertrieb, Schiedsverfahren, Next Step Medical Co.Inc. v Johnson & Johnson Intl, 1st Cir. 30 AUG 2010, PDF
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Die neuen Juristen: Erstsemester in den USA
30. Aug 2010
CK - Washington. Am Tag der Arbeit, Labor Day, endet der amerikanische Sommer. Gleichzeitig beginnt das Wintersemester. An den Law Schools haben die Erstsemester bereits die Pflichtlektüre aufgenommen.
Drei Jahre lang bedeutet jede Stunde Unterricht drei Stunden Vorbereitung: Lesen, Recherchieren, Schreiben. Von Vorlesungen kann man kaum sprechen. Der Student wird aufgerufen, berichtet, und muss sich mit den Auffassungen von Professoren und Kommilitonen auseinandersetzen.
Die sokratische Lehrmethode soll den Studenten zum Verständnis des Rechts und seiner Grundätze im sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder politischen Kontext verhelfen. Unsere Lehrgänge für Referendare und Praktikanten bauen darauf auf.
Das erste Semester an der Law School stellt einen Höhepunkt der amerikanischen Ausbildung dar. Während deutsche Schüler mit zehn Jahren die Weichen stellen, muss sich der Amerikaner erst mit 17 oder 18 für den Weg zum College entscheiden. Dort dauert das Studium vier Jahre. Erst darauf folgt die Bewerbung an der Law School, Medical School oder für eine andere wissenschaftliche Disziplin.
Ein College-Abschluss in Biologie, Germanistik oder Kunst kann deshalb gleichermaßen zum Architektur- wie zum Politik-, Jura- oder Social Studies-Studium führen. Angesichts der Wirtschaftskrise und hohen Zahl arbeitsloser Graduierter müssen die Erstsemester allerdings auch damit rechnen, letztlich als Taxifahrer oder IT-Techniker zu arbeiten.
Darin unterscheiden sich die USA kaum von Deutschland. Der bedeutendere Unterschied liegt in der Verschuldung. Die Absolventen in den USA müssen nämlich etwa $50000 an Darlehen für die Studiengebühren in jedem Studienjahr abbezahlen - und die Schulden aus den College-Jahren.
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Pflicht zur Teilnahme am Schiedsverfahren?
29. Aug 2010
TCD - Washington. Die Beklagten arbeiteten zunächst als Finanzberater bei der Bank of America. In den Arbeitsverträgen verplichteten sie sich dazu, nach ihrem Ausscheiden keine BOA-Kunden abzuwerben.
Als die Beklagten im Frühjahr 2009 ihre Tätigkeit bei der UMB aufnahmen, glaubte die BOA jedoch eine solche Abwerbung festzustellen - unter Verletzung der Vereinbarung. Sie erhob daraufhin Klage und forderte Schadensersatz.
Die UMB, die im Gegensatz zu der BOA Mitglied des Financial Services Regulatory Authority ist, beantragte beim erstinstanzlichen Gericht, die BOA zur Teilnahme am FINRA-Schiedsverfahren zu verpflichten. Das Gericht versagte ihr jedoch den Anspruch auf Arbitration.
Das Bundesberufungsgericht für den achten US-Bezirk entschied am 26. August 2010 in Sachen Bank of America v. UMB Financial Services, Inc., Az. 10-1041:
Die BOA hat zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, an einem Schiedsverfahren teilzunehmen. Als Nichtmitglied kann sie nicht dazu gezwungen werden. In dem Dokument über die FINRA-Mitgliedschaft gibt es zudem keinen Hinweis darauf, dass die BOA eine Drittbegünstigtenstellung einnimmt.
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In der PC-Version:
Exportkontrollen werden nur schärfer
15. Februar 2010
Mein Partner, der Spezialist für Verschlüsselungslizenzen im amerikanischen Exportkontrollrecht, kehrt von einer Woche Veranstaltungen in Europa zurück. Wer seine Tagungsberichte liest, merkt sofort: Die Kontrollen werden nur noch schärfer.
Vor zwanzig Jahren gingen viele Anwälte und Unternehmen, doch auch Vertreter der Regierungen der USA und des Auslands, davon aus, dass die meisten Kontrollen für technische Produkte fallen würden. Man könne sich dann auf die verbleibenden Risiken im Nuklear-, Chemie- und Biologiebereich konzentrieren und die Militär- und Dual Use-Technik am Rande mitfahren.
Weit gefehlt! Munitionskontrollen erstrecken sich heute in den USA auf Satelliten und viel mehr. Dokumente für ausländische Schiedsverfahren können komplexe, teure Lizenzverfahren bei mehreren Ministerien auslösen, bevor sie das Land verlassen dürfen.
Selbst die Selbstanzeige ist nicht einfacher geworden. Rechtssicherheit fehlt weiterhin - die Ministerien streiten sich um Zuständigkeiten, das Justizministerium ignoriert weiterhin ausländische Verbotsnormen, beispielsweise nach Datenschutzrecht, Lieferungen in Länder wie den Iran unterwerfen Unternehmen verschiedenen, nicht aufeinander abgestimmten Kontrollregimen. In den nächsten Wochen wird aus verschiedenen Gremien des Kongresses eine Verschärfung der Irankontrollen erwartet.
Auch wenn vor einem Jahr wie vor 20 Jahren Vereinfachungen in Aussicht gestellt wurden, die rosigen Hoffnungen wurden und werden nicht erfüllt. Selbst das bestgeführte Unternehmen, mit Export Control Compliance Plan und einem Sarbanes-Oxley-verdoppelten Kontrollboden gewappnet, kann heute kaum noch alle Risiken im Ausfuhrkontrollbereich abschließend einschätzen und sich sicher fühlen.
NJW empfiehlt das German American Law Journal
17. Februar 2010
Die Neue Juristische Wochenschrift empfiehlt als Link der Woche das German American Law Journal und spricht auch die Mobilfassung an. Hier ist das Link zur NJW-Anregung.